Unter einem eingefrorenen Konflikt versteht die Politikwissenschaft eine meist kriegerische Auseinandersetzung zwischen Staaten oder De-facto-Regimen, die durch eine relative Waffenruhe vorläufig beigelegt, aber nicht durch einen beiderseits akzeptierten Kompromiss gelöst wurde.
Charakteristisch für solch einen Konflikt ist, „dass kaum politische und nur noch wenige gesellschaftliche Beziehungen zwischen den Konfliktparteien mit unvereinbaren Rechtsvorstellungen (territoriale Integrität der international anerkannten Staaten versus Selbstbestimmungsrecht der Völker) existieren“.[1] Als brauchbares Kriterium gilt die aktuelle Abwesenheit massiver Gewaltanwendung, um den Konflikt durch einen bewaffneten Sieg und ein neues Herrschaftsmonopol zu „lösen“.[2]
Selbst wenn abschließende oder vorläufige Vereinbarungen wie ein Waffenstillstand existieren, kann der eingefrorene Konflikt wieder „auftauen“, solange völkerrechtliche Verträge oder militärische Eroberungen von mindestens einer der Konfliktparteien nicht akzeptiert oder geduldet werden und ihr ein neuer Versuch zur kriegerischen Revision erfolgversprechend erscheint.[1]
Im Englischen wird „frozen conflict“ auch für langdauernde Territorialkonflikte gebraucht.[3][4][5]